Investitionsabzugsbetrag ist 
im Investitionsjahr aufzulösen

Wenn Sie in einem Jahr einen hohen Gewinn erwirtschaften und in einem späteren Jahr eine größere Investition planen, können Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Ihrer Gewinnermittlung bilden. Damit verschieben Sie einen Teil Ihres Gewinns steuerlich in das Jahr der Investition. Die Inanspruchnahme des IAB ist an gewisse 
Voraussetzungen geknüpft: Unter anderem muss die Investition innerhalb von drei Jahren nach der Bildung des IAB getätigt und ...