Änderungen bei der Gewerbe- und Grunderwerbsteuer

Am 2.7.2026 wurde das sog. „Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht" verkündet, welches u. a. zu einer Änderung bei der Gewerbesteuer sowie zu Änderungen bei der Grunderwerbsteuer geführt hat. Hintergrund: Bei der Gewerbesteuer setzt das Finanzamt auf Grundlage des Gewerbeertrags einen Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser beträgt 3,5 % des maßgeblichen Gewerbeertrags. Anschließend setzt die Gemeinde die eigentliche Gewerbesteuer fest, indem sie ...