Ist die Eins-zu-eins-Betreuung eines 
untergebrachten Kindes erforderlich?

Ist für die Fixierung eines in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Kindes eine Eins-zu-eins-Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal erforderlich? Oder reicht die stetige Erreichbarkeit des Personals aus? In einem vom Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschiedenen Fall befand sich ein 17-jähriges Kind aufgrund einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung mit schwerem Krankheitsverlauf in einer psychiatrischen Klinik. Im Juni 2020 genehmigte das Amtsgericht Hamburg St. Georg die Fünf- bis Elf-Punkt-Fixierung des ...