Familienheim darf nicht Zweitwohnsitz des Erblassers gewesen sein

Erbschaftsteuerbefreiung Ein Familienheim kann steuerfrei an Familienangehörige vererbt werden, wenn der Erblasser darin gelebt hat, die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt und der Erbe das neue Heim innerhalb von sechs Monaten bezieht. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Erbe bereits im Haus gewohnt und der Erblasser sich nur teilweise darin aufgehalten hat? Das Finanzgericht München (FG) hatte unlängst über einen solchen Fall zu ...