Abzug von Rechtsanwaltskosten bei Streit über die Erbauseinandersetzung Kosten für einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sind als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsstreit erst einige Jahre nach dem Erbfall entsteht und die Erbengemeinschaft zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verwaltung des Nachlasses übergegangen war. Hintergrund: Nach dem Gesetz sind Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, mindern also den Wert des zu versteuernden Nachlasses. Nachlassverbindlichkeiten sind Kosten, die dem ...