Neues zum Entlastungsbetrag für 
Alleinerziehende

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen jährlichen Entlastungsbetrag von 1.908 €, der sich für das zweite und jedes weitere haushaltszugehörige Kind um jeweils 240 € erhöht. Beantragt werden kann der Entlastungsbetrag auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wirkt sich der Betrag bereits über die Lohnsteuerklasse II steuerentlastend aus (das heißt, es wird weniger Lohnsteuer einbehalten). In einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Anspruchsvoraussetzungen und ...