Neue Einbauküche muss über zehn Jahre abgeschrieben werden Wenn ein Vermieter eine neue Einbauküche in sein Mietobjekt einbaute, konnte er die Kosten für die Spüle und den Herd bisher in aller Regel sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. Beide Geräte wurden zu den unselbständigen Gebäudebestandteilen gezählt. Kürzlich wollte ein Vermieter erreichen, dass sein Finanzamt nicht nur die Ausgaben für Spüle und Herd sofort zum Werbungskostenabzug zulässt, sondern auch die Kosten der Einbaumöbel (Unterschränke). Er hatte ...