Gesonderte Gewinnfeststellung bei 
Betrieb einer Photovoltaikanlage?

Betreiben Eheleute gemeinsam eine Photovoltaikanlage, tun sie dies zivilrechtlich in Form einer GbR. Da in diesem Fall zwei Personen an den Einkünften beteiligt sind, wäre nach der Abgabenordnung eigentlich eine eigenständige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die GbR erforderlich. Das heißt, die Eheleute müssten neben ihrer Einkommensteuererklärung auch eine Feststellungserklärung für ihre Photovoltaik-GbR abgeben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun allerdings entschieden, dass auf eine Feststellungserklärung verzichtet ...