Aufladen von klassischen E-Bikes beim Arbeitgeber ist steuerfrei

Um den CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2020 erheblich zu senken, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elek­tromobilität im Straßenverkehr diverse steuerliche Anreize geschaffen. So sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten (Hybrid-) Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers oder bei einem verbundenen Unternehmen steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt auch für im Betrieb des Entleihers eingesetzte Leiharbeitnehmer. Sie ...