Auswahlentscheidung zur Besetzung eines ausgeschriebenen Arztsitzes

Bei der Auswahlentscheidung zur Besetzung eines Arztsitzes, der aufgrund der demographischen Entwicklung ausgeschrieben worden ist, dürfen die Zulassungsgremien den Versorgungsbedarf älterer Menschen besonders berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen stellte 2011 fest, dass im Planungsbereich Jena in der Arztgruppe der Orthopäden keine Überversorgung mehr gegeben war. Deshalb wurde der Planungsbereich für eine Zulassung auf dem ...