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Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg – wie auch das sog. Bundesmodell, das für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt (s. hierzu unsere Mandanten-Information 2/2026) – für verfassungsgemäß. Die Richter sehen in dem baden-württembergischen „modifizierten Bodenwertmodell" insbesondere keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz: Die alleinige Anknüpfung an Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ist als zulässige ...