Praxisfragen zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern gilt seit 2015 Folgendes: Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich solcher Veranstaltungen vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Bühnenauftritten), können bis zu 110 € (Freibetrag) pro Betriebsveranstaltung und Teilnehmer steuerfrei bleiben; nur für die übersteigenden Kosten fällt (Lohn-)Steuer an. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Antwortschreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft diverse Praxisfragen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ...

Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Dabei macht es deutlich, dass die lohnsteuerliche Ersetzung der Freigrenze von 110 € durch einen Freibetrag in gleicher Höhe keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug hat. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2015 einen Lohnsteuer-Freibetrag von 110 € bei Betriebsveranstaltungen eingeführt. Wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zu einer Betriebsveranstaltung eingeladen und entfallen auf den ...