Der Gesetzgeber stärkt die 
betriebliche Altersversorgung

Vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Gesetzgeber das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Es sieht folgende Maßnahmen vor, die ab 2018 in Kraft treten: Beitragszusagen statt fester Rentenzusagen Zur Entlastung der Arbeitgeber von den Haftungsrisiken für Betriebsrenten ist es künftig möglich, auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einzuführen. Für diesen Fall sind auch keine Mindest- bzw. Garantieleistungen mehr vorgesehen. Die Regelungen der einschlägigen Tarifverträge sind auch für ...