Wie viele profitieren von der 
höheren Entfernungspauschale?

Zum 01.01.2021 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, der zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt, von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer angehoben, um Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Sie kann unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Für Arbeitswege bis 20 km bleibt es bei der Pauschale von 30 Cent je Kilometer. Beispiel: Arbeitnehmerin A legt an 220 Tagen einen ...