Zulassungsentziehung wegen falscher Angaben und Alkoholkonsum

Das Landessozialgericht Bayern hat sich kürzlich mit dem Entzug der Zulassung wegen Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit befasst. Darüber hinaus ging es im Urteilsfall um die generelle berufliche Eignung des betroffenen Facharztes für Allgemeinmedizin. Auf eine Nichtaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen der Aufnahmeerklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss folgt zu Recht die Entziehung der Zulassung. Der Umstand, eine ärztliche Tätigkeit im Bereitschafts- bzw. Notdienst zu leisten, ändert daran ...