Entschädigungs- und Vergleichs

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) sollte einer Arbeitnehmerin personenbedingt gekündigt werden, nachdem bei ihr ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden war. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich und erhielt 10.000 € als Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Während die Arbeitnehmerin diese Entschädigung nicht versteuern wollte, betrachtete das Finanzamt sie als eine Art Entlassungsentschädigung. Zur Klärung dieses Streitpunkts muss zwischen der Wiedergutmachung ...