Steuerliche Behandlung von außerordentlichen Einkünften Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die sog. Fünftelregelung fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Hintergrund: Außerordentliche Einkünfte können nach der sog. Fünftelregelung versteuert werden. Für die Berechnung der Steuer werden diese Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, damit nicht sofort der volle hohe Steuersatz greift. Dadurch fällt die Einkommensteuer oft deutlich niedriger ...
Kein Verbrauch der Ermäßigung bei fehlendem Veräußerungsgewinn Es gibt Zahlungen, die man nur selten im Leben erhält, zum Beispiel eine Jubiläumszuwendung, eine Abfindung oder die Erlöse aus der Veräußerung eines Praxisanteils. Sind die Einkünfte über mehrere Jahre erwirtschaftet worden, fließen aber in einem einzigen Jahr zu, spricht man steuerlich von „außerordentlichen Einkünften“. Da diese meist dafür sorgen, dass neben den Einkünften auch der Steuersatz in die Höhe geht, gibt es die Möglichkeit ...