Kein Verbrauch der Ermäßigung bei fehlendem Veräußerungsgewinn

Es gibt Zahlungen, die man nur selten im Leben erhält, zum Beispiel eine Jubiläumszuwendung, eine Abfindung oder die Erlöse aus der Veräußerung eines Praxisanteils. Sind die Einkünfte über mehrere Jahre erwirtschaftet worden, fließen aber in einem einzigen Jahr zu, spricht man steuerlich von „außerordentlichen Einkünften“. Da diese meist dafür sorgen, dass neben den Einkünften auch der Steuersatz in die Höhe geht, gibt es die Möglichkeit ...