Aufzeichnung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Nutzt ein Unternehmer ein häusliches Arbeitszimmer, muss er seine Aufwendungen für das Arbeitszimmer gesondert aufzeichnen. Dies gilt sowohl für die Bilanzierung als auch für die Einnahmen-Überschussrechnung. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung muss der Unternehmer die Kosten zeitnah in einer besonderen Spalte oder zumindest gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufzeichnen. Hintergrund: Bestimmte Betriebsausgaben sind nicht oder nur beschränkt abziehbar, z. B. Geschenke an Geschäftsfreunde, Bewirtungsaufwendungen, ...