Ist Werbung für Fernbehandlungen 
erlaubt?

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat geklärt, ob eine reine Werbung für (Fern-)Behandlungen erlaubt oder verboten ist. Die Beklagte hatte über ihren Internetauftritt für ärztliche Fernbehandlungen in Form eines „digitalen Arztbesuchs“ geworben. In Deutschland lebenden Patienten wurde mittels einer App angeboten, über ihr Smartphone per Videoverbindung von in der Schweiz ansässigen Ärzten Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen zu erlangen. Ein Verbraucherschutzverein klagte auf Unterlassung, weil diese Werbung ...