Neues zum Entlastungsbetrag für 
Alleinerziehende

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen jährlichen Entlastungsbetrag von 1.908 €, der sich für das zweite und jedes weitere haushaltszugehörige Kind um jeweils 240 € erhöht. Beantragt werden kann der Entlastungsbetrag auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wirkt sich der Betrag bereits über die Lohnsteuerklasse II steuerentlastend aus (das heißt, es wird weniger Lohnsteuer einbehalten). In einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Anspruchsvoraussetzungen und ...

Alleinerziehende können keinen Splittingtarif beanspruchen

Einkommensteuertarif Eheleute und eingetragene Lebenspartner können beim Finanzamt die Zusammenveranlagung wählen, so dass sie einkommensteuerlich wie eine Person behandelt werden und der Splittingtarif zur Anwendung kommt. In diesem Fall rechnet das Finanzamt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet anschließend für diese Hälfte die Einkommen­steuer. Die errechnete Steuer wird anschließend verdoppelt und für das Ehepaar bzw. die Lebenspartner festgesetzt. Hinweis: In der ...