Wann gilt die Zwischenschaltung von Kindern als Gestaltungsmissbrauch?

Ob eine Schenkung von Aktien an die eigenen, wenige Monate alten Kinder und ein anschließender Verkauf der Wertpapiere durch die Kinder steuerlich ein Gestaltungsmissbrauch ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) untersucht. Im Streitfall hatte eine Mutter ihren 17 Monate und einen Monat alten Töchtern jeweils fünf Aktien einer AG geschenkt, deren Aufsichtsrat sie angehörte. Eine Woche nach der Schenkung veräußerten die Kinder einen Teil der Aktien ...