Wann darf ein Möblierungszuschlag den Vergleichsmaßstab erhöhen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geklärt, wann bei einer möblierten Vermietung ein Möblierungszuschlag in die ortsübliche Marktmiete eingerechnet werden darf. Im Streitfall hatten Eltern ihrem Sohn eine 80 qm große Wohnung mit Einbauküche, Waschmaschine und Trockner vermie­tet. Das Finanzamt war von einer teilentgeltlichen Vermietung ausgegangen und hatte die orts­übli­che Marktmiete um einen Möblierungszuschlag in Höhe der monatlichen Abschreibungsbeträge der Ausstattungsgegenstände angehoben. Der BFH hat entschieden, dass ...