Unvorhergesehener Renovierungs­aufwand fließt in 15-%-Grenze ein

Vermieter können Anschaffungs- und Herstellungskosten ihres Mietobjekts nur über die Abschreibung von regelmäßig 2 % pro Jahr steuermindernd geltend machen. Dagegen dürfen sie Erhaltungsaufwendungen, die zum Beispiel zur Instandsetzung und Modernisierung des Mietobjekts anfallen, vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abziehen. Instandsetzungs- und Modernisierungskosten (ohne Umsatzsteuer) sollten in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung des Mietobjekts die Grenze von 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes möglichst nicht ...