Steuerliche Behandlung von außerordentlichen Einkünften

Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die sog. Fünftelregelung fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Hintergrund: Außerordentliche Einkünfte können nach der sog. Fünftelregelung versteuert werden. Für die Berechnung der Steuer werden diese Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, damit nicht sofort der volle hohe Steuersatz greift. Dadurch fällt die Einkommensteuer oft deutlich niedriger ...

Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Die Finanzverwaltung wendet die günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Abfindungszahlungen, die in zwei Teilbeträgen geleistet wurden, nun allgemein an (lesen Sie zum Thema unseren vierten Beitrag in der Ausgabe Nr. 2/2016 (März/April). Danach gilt die Steuerbegünstigung für die Abfindungs- Hauptleistung auch dann, wenn eine geringe Teilzahlung in einem anderen Kalenderjahr erfolgt. Diese Teilzahlung darf maximal zehn Prozent der Hauptleistung betragen. Darüber hinaus kann eine ...