Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ zugestimmt. Es enthält unter anderem Erleichterungen für Familien mit Kindern und eine kleine Steuerentlastung für alle.
Das Kindergeld wird in den kommenden zwei Jahren wie folgt angehoben:
Kindergeld | 2017 | 2018 |
für das erste und zweite Kind | 192 € | 194 € |
für das dritte Kind | 198 € | 200 € |
ab dem vierten Kind | 223 € | 225 € |
Der Kinderfreibetrag steigt 2017 auf 2.358 € und 2018 auf 2.394 € je Elternteil.
Der Grundfreibetrag für 2017 wurde auf 8.820 € und für 2018 auf 9.000 € angehoben. Außerdem wurde der Steuertarif geändert.
Unterstützen Sie Angehörige durch Unterhaltszahlungen, können Sie ab 2017 bzw. 2018 mehr von diesen Zahlungen steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag für den Abzug der Unterhaltszahlungen ist nämlich an die Höhe des Grundfreibetrags gekoppelt.
Die Anhebung des Grundfreibetrags wirkt sich auch bei Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn positiv aus. Sie müssen keine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihr Arbeitslohn 2016 den Betrag von 11.000 € (bei Zusammenveranlagung 20.900 €) nicht überstiegen hat. Diese Grenzwerte sind für 2017 auf 11.200 € (21.250 €) und für 2018 auf 11.400 € (21.650 €) angehoben worden.