Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen

Der EuGH bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot: Hotel-Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Saunanutzung dürfen mit 19 % statt 7 % Umsatzsteuer besteuert werden – auch im Pauschalpreis.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der deutsche Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %, der für Hotelübernachtungen gilt, auf die eigentliche Hotelübernachtung sowie auf diejenigen Nebenleistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, beschränken. Dementsprechend dürfen die Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterworfen werden, auch wenn die Nebenleistung in einem Pauschalpreis für die Übernachtung ...

Steuerbefreiung für medizinische 
Analysen eines Laborarztes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik an ein Laborunternehmen bejaht, das wiederum Laborleistungen an Ärzte und Kliniken erbringt. In der Rechtssache ging es um einen Arzt, der für ein privatrechtlich organisiertes Laborunternehmen medizinische Analysen anfertigte. Dieses Unternehmen erbrachte Laborleistungen an niedergelassene Ärzte, Rehakliniken, Gesundheitsämter und Krankenhäuser. Der Arzt erstellte monatlich vergütete ...

Social Freezing ist 
umsatzsteuerpflichtig

Fruchtbarkeitsbehandlungen sind in Deutschland als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass diese Steuerbefreiung nicht für das „Social Freezing“ - also das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne medizinischen Grund - gilt. Der Bundesfinanzhof hat zwar im Jahr 2015 entschieden, dass eine Lagerung von eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung umsatzsteuerfrei sein kann. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ...

Dienstleistungen einer GbR an ihre Gesellschafter

Bürogemeinschaften Vor dem Finanzgericht Münster (FG) hat eine GbR geklagt, die von drei selbständig tätigen Berufsbetreuern gegründet worden war. Die Betreuer erbringen Dienstleistungen an hilfsbedürftige Personen, die geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind. Die GbR hatten sie zu dem Zweck gegründet, Bürodienstleistungen für ihre Tätigkeit einzukaufen und an die Gesellschafter weiterzuleiten. Gegenstand der Gesellschaft war damit der Betrieb einer Bürogemeinschaft. Sie mietete unter anderem ...