Was ist bei Spenden zu beachten?

Spenden und Mitgliedsbeiträge können mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Damit das Finanzamt des Spenders diese „milde Gabe“ anerkennt, muss sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und anderer als besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke dienen. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat dargelegt, welche Grundsätze für den Spendenabzug gelten: Art der Spende: Spenden können in Form von Geld, Sachleistungen oder durch den ...

Wann sind Schulgeldzahlungen 
an Privatschulen abziehbar?

Besuchen Kinder eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, können die Eltern die Schulgeldzahlungen mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule zu einem anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt. Absetzbar sind auch Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen, die das Kind auf einen solchen anerkannten Abschluss ordnungsgemäß vorbereiten. Ob und wie eine solche ordnungsgemäße Vorbereitung ...

Wie sich Gebühren für Privatschulen absetzen lassen

Mehr als eine Million Kinder in Deutschland besuchen eine private Schule. Die Gründe hierfür sind äußerst vielfältig: Manche Eltern favorisieren alternative Lernformen wie Waldorf oder Montessori, andere möchten den Fokus bei ihren Kindern schon frühzeitig auf Internationalität und (Fremd-)Sprachenerwerb legen. Eltern sollten wissen, dass sie Schulgeldzahlungen und Anmeldegebühren für Privatschulen mit 30 % der Kosten, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. ...

Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat letztes Jahr entschieden, dass bestimmte Bonusleistungen von gesetzlichen Krankenkassen den Sonderausgabenabzug nicht mindern dürfen. Sie sind nach Ansicht des BFH keine Erstattungen gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur unbeachtliche Kostenerstattungen. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu geäußert: Betroffene müssen laut BMF zunächst nichts veranlassen. Gesetzlich Krankenversicherte, denen Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines von dem BFH-Urteil umfassten Bonusprogramms erstattet werden, ...