15-%-Grenze gefährdet den Sofortabzug von Modernisierungskosten

Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung eines Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen, drohen Ihnen erhebliche steuerliche Nachteile: Die Kosten, die Sie eigentlich in Form von Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehen könnten, deutet das Finanzamt in anschaffungsnahe Herstellungskosten um, wenn sie (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Umdeutung führt dazu, dass sich die Instandsetzungs- oder ...