Unvorhergesehener Renovierungs­aufwand fließt in 15-%-Grenze ein

Vermieter können Anschaffungs- und Herstellungskosten ihres Mietobjekts nur über die Abschreibung von regelmäßig 2 % pro Jahr steuermindernd geltend machen. Dagegen dürfen sie Erhaltungsaufwendungen, die zum Beispiel zur Instandsetzung und Modernisierung des Mietobjekts anfallen, vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abziehen. Instandsetzungs- und Modernisierungskosten (ohne Umsatzsteuer) sollten in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung des Mietobjekts die Grenze von 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes möglichst nicht ...

15-%-Grenze gefährdet den Sofortabzug von Modernisierungskosten

Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung eines Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen, drohen Ihnen erhebliche steuerliche Nachteile: Die Kosten, die Sie eigentlich in Form von Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehen könnten, deutet das Finanzamt in anschaffungsnahe Herstellungskosten um, wenn sie (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Umdeutung führt dazu, dass sich die Instandsetzungs- oder ...