Qualifizierung von Baumaßnahmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Dabei geht es um die Frage, ob die Aufwendungen steuerlich sofort abgezogen werden können oder zu aktivieren sind und sich lediglich über die jährliche Abschreibung steuerlich auswirken. Hintergrund Aufwendungen für die Instandhaltung, Modernisierung oder Sanierung eines Gebäudes können steuerlich sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen ...

Unvorhergesehener Renovierungs­aufwand fließt in 15-%-Grenze ein

Vermieter können Anschaffungs- und Herstellungskosten ihres Mietobjekts nur über die Abschreibung von regelmäßig 2 % pro Jahr steuermindernd geltend machen. Dagegen dürfen sie Erhaltungsaufwendungen, die zum Beispiel zur Instandsetzung und Modernisierung des Mietobjekts anfallen, vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abziehen. Instandsetzungs- und Modernisierungskosten (ohne Umsatzsteuer) sollten in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung des Mietobjekts die Grenze von 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes möglichst nicht ...

15-%-Grenze gefährdet den Sofortabzug von Modernisierungskosten

Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung eines Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen, drohen Ihnen erhebliche steuerliche Nachteile: Die Kosten, die Sie eigentlich in Form von Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehen könnten, deutet das Finanzamt in anschaffungsnahe Herstellungskosten um, wenn sie (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Umdeutung führt dazu, dass sich die Instandsetzungs- oder ...