Wenn Medikamente von ausländischen Apotheken geliefert werden

Die Lieferung von Medikamenten durch Apotheken ist, soweit dies im Inland geschieht, umsatzsteuerpflichtig. Komplizierter wird es, wenn ausländische Apotheken Arzneimittel nach Deutschland liefern. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG). In dem Verfahren hatte eine Krankenkasse Arzneimittel von einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke eingekauft. Die Krankenkasse zahlte den Nettopreis für die Arzneimittel zuzüglich deutscher Umsatzsteuer an die Apotheke. Sie ging zunächst davon ...