Lesbische Paare können Ausgaben für In-vitro-Fertilisation absetzen

Kosten der künstlichen Befruchtung einer unfruchtbaren Frau sind auch dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine lesbische unfruchtbare Frau, die sich 2011 in einer Klinik in Dänemark einer In-vitro-Fertilisation unterzogen hatte. Die heterologe Befruchtung verursachte Kosten von insgesamt 8.500 €. Der BFH hat die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ...

Singles können Kosten einer In-vitro-Fertilisation nicht abziehen

Um die eigene Steuerlast zu mindern, gibt es im deutschen Steuerrecht eine Menge Möglichkeiten. Mindern kann man die Steuern üblicherweise immer dann, wenn den Einnahmen bestimmte Aufwendungen gegenüberstehen. Bei Betriebseinnahmen sind das Betriebsausgaben, beim Gehalt aus einer nichtselbständigen Beschäftigung sind das die Werbungskosten und in der privaten Sphäre - also in einem Bereich, in dem in der Regel keine Einnahmen entstehen - sind das zum ...