Wann die Bezeichnung als „Praxiszentrum“ irreführend sein kann

Das Landgericht Braunschweig (LG) hat sich mit der Abmahnung einer Zahnarztpraxis mit zwei Berufsträgern (Zahnärzten) sowie einer Assistentin befasst. Im Rahmen von Werbeaussagen war die Praxis als „Praxiszentrum“ bezeichnet worden. Der Praxisinhaber wurde aufgrund dieser Bezeichnung von einem Verband abgemahnt und aufgefordert, diese Bezeichnung zu unterlassen. Nachdem er diese Erklärung nicht abgegeben hatte, wurde er auf Unterlassung verklagt. Das LG gab der Klage statt und ...