Ein MVZ gehört nicht zu den 
gründungsberechtigten Einrichtungen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, wer als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) infrage kommt. Im Urteilsfall war ein Apotheker alleiniger Gesellschafter des von ihm gegründeten MVZ in Nordhausen. Ein weiteres MVZ war in Hessen geplant. Da eine 2012 beschlossene gesetzliche Einschränkung gründungsberechtigter Gesellschafter Apotheker jedoch ausschloss, sollte stattdessen das Nordhausener MVZ selbst die Gründung übernehmen. Der Zulassungsausschuss lehnte dies ab. Erst als der Apotheker seine ...