Gemeinnützigkeit fällt bei unverhältnismäßig hohen Vergütungen weg

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen dazu führen, dass gemeinnützigen Körperschaften ihr Gemeinnützigkeitsstatus entzogen wird. Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, die hauptsächlich Leistungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche (psychiatrische Arbeit) erbringt. Ihre Jahresumsätze lagen zwischen 7,7 Mio. € und 15,2 Mio. €. Das Finanzamt hatte festgestellt, dass der Geschäftsführer als „Gesamtausstattung“ jährlich zwischen 136.000 € und 283.000 € erhielt, und der Gesellschaft infolgedessen ...