Welche Fallstricke Sie bei Betriebs­veranstaltungen beachten sollten

Seit 2015 gilt für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag von 110 € pro Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich solcher Veranstaltungen vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Musik), können bis zu dieser Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben; nur für die übersteigenden Kosten fallen Lohnsteuer und (mitunter) Sozialversicherungsbeiträge an. Beansprucht werden kann der Freibetrag für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Beispiel: Ein Zahnarzt veranstaltet ...

Wenn die Einnahmen unter der Übungsleiterpauschale liegen

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter (z.B. Trainer im Fußballverein), Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können Sie bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Unter die Übungsleiterpauschale fallen regelmäßig nebenberuflich tätige Ärzte im Coronar- und im Behindertensport sowie Rettungskräfte. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer überarbeiteten Verfügung etliche Einzelfragen zu diesem Thema aufgegriffen und dabei die neuesten Urteile berücksichtigt. Ausgaben in Zusammenhang mit ...