Wirkungsloses Nutzungsverbot 
bei einer GbR

Private Fahrzeugnutzung Freiberufler müssen als Unternehmer zwischen privatem und betrieblichem Vermögen unterscheiden. Für den Gesellschafter einer Personengesellschaft ist diese Unterscheidung sogar ganz besonders wichtig. Immerhin sind Aufwendungen für ihn direkt Betriebsausgaben bzw. Sonderbetriebsausgaben. Bei Vermögen, das einerseits betrieblich und andererseits privat genutzt wird, also bei der gemischten Nutzung, kann eine Aufteilung der Aufwendungen nach einem objektiven Aufteilungsmaßstab erfolgen. Um Streitigkeiten hierüber zu vermeiden, gibt es ...