Haus am früheren Wohnort reicht nicht für doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung bietet jede Menge Steuersparpotential. Wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichem Anlass erforderlich wird, entstehen bei Angestellten zusätzliche Werbungskosten und bei Selbständigen weitere Betriebsausgaben. Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist seit jeher, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz befindet. Für Eltern mit Kindern und verheiratete Paare ist es in der Regel unproblematisch, dem Finanzamt glaubhaft zu vermitteln, dass ...