Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen

Der EuGH bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot: Hotel-Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Saunanutzung dürfen mit 19 % statt 7 % Umsatzsteuer besteuert werden – auch im Pauschalpreis.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der deutsche Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %, der für Hotelübernachtungen gilt, auf die eigentliche Hotelübernachtung sowie auf diejenigen Nebenleistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, beschränken. Dementsprechend dürfen die Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterworfen werden, auch wenn die Nebenleistung in einem Pauschalpreis für die Übernachtung ...

Feier für die Verabschiedung eines Arbeitnehmers kein Arbeitslohn

Der BFH entscheidet: Eine Verabschiedungsfeier ist kein Arbeitslohn, wenn sie als Fest des Arbeitgebers ausgestaltet ist – auch nicht für die anteiligen Kosten von Arbeitnehmer und Familienangehörigen.

Die feierliche Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt bei diesem nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Arbeitslohn liegt auch insoweit nicht vor, als die Kosten auf den Arbeitnehmer und auf seine vom Arbeitgeber eingeladenen Familienangehörigen entfallen. Hintergrund Zum Arbeitslohn gehören nicht nur das eigentliche Gehalt bzw. der Arbeitslohn, sondern auch Sachbezüge, z. B. eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung oder ...

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Stellplatzmiete des Dienstwagens

Der BFH entscheidet: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzmiete für einen privat nutzbaren Dienstwagen mindert den geldwerten Vorteil aus der 1 %-Regelung nicht.

Zahlt ein Arbeitnehmer die Stellplatzmiete für einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, mindert die Stellplatzmiete nicht seinen geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ergibt. Hintergrund Kann der Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzen, muss er den sich hieraus ergebenden geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Methode versteuern, d. h. mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (zuzüglich der Kosten für ...

Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Der BFH entscheidet: Stellplatzkosten am Zweitwohnsitz sind zusätzlich zu den auf 1.000 € monatlich begrenzten Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehbar.

Ein Arbeitnehmer kann bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten abziehen. Sie gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die monatlich nur maximal in Höhe von 1.000 € als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen. Hintergrund Bei einer doppelten Haushaltsführung können u. a. die Kosten für die Zweitwohnung steuerlich abgesetzt werden. Der ...