Dürfen auffällige positive Bewertungen mit Warnhinweisen versehen werden?

Patienten orientieren sich bei der Suche nach einem guten Arzt oder Zahnarzt gern an Bewertungen auf Bewertungsportalen. Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Portale bei auffälligen Bewertungen Warnhinweise anbringen dürfen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) entschieden. Auf Social-Media-Plattformen sind Warnhinweise zu unwahren Beiträgen an der Tagesordnung. Auch bei Bewertungsportalen können auffällige Bewertungen mit Warnhinweisen versehen werden. Im Urteilsfall ging es um einen Zahnarzt, bei dessen ...