Lohnsteuerpflicht bei Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber

Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, führt dies anteilig zu Arbeitslohn. So lässt sich eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zusammenfassen. Im Streitfall hatte eine Anwaltssozietät für die angestellte Rechtsanwältin die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur örtlichen Rechtsanwaltskammer, zum Deutschen Anwaltverein unddie Umlage der Rechtsanwaltskammer für das besondere elektronische Anwaltspostfach übernommen. Das Finanzamt ...