Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung

Abschreibung Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um es zu vermieten, werden Ihnen einige steuerliche Pflichten auferlegt, die Sie vorher nicht hatten. Dazu gehört zum Beispiel die zwingende Angabe der Einkünfte aus Vermietung in Ihrer Einkommensteuererklärung. Grundsätzlich können Sie neben den Aufwendungen, die auf Ihrem Vermietungskonto gebucht sind, den Mieteinnahmen auch einen Wertverlust als Werbungskosten gegenüberstellen. Ein Gebäude verliert nämlich mit der Zeit an Wert. Steuerrechtlich ...

Welche Freibeträge und Entlastungen ab 2018 gelten

Wenn an Silvester um Mitternacht die Sektkorken knallen, treten regelmäßig steuerliche Änderungen in Kraft. Auch der letzte Jahreswechsel wurde von zahlreichen steuerrechtlichen Neuerungen begleitet: Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag: Zum 01.01.2018 wurde der Grundfreibetrag auf 9.000 € pro Jahr angehoben - gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 180 €. Bis zu dieser Höhe fällt für einen Single keine Einkommensteuer an. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich ...

Wichtige Abschreibungsfragen beim Kauf von Vertragsarztpraxen geklärt

Erwerber von Vertragsarztpraxen dürfen nur dann Abschreibungen auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar vornehmen, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung ist. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, die wir Ihnen kurz vorstellen. Erwerb der Praxis als „Chancenpaket“: Im ersten Fall hatte eine fachärztliche Gemeinschaftspraxis die Vertragsarztpraxis eines Kassenarztes erworben. Der Kaufpreis für die Praxis orientierte sich an ...

Mittelbare Grundstücksschenkung

Abschreibung nach Anschaffungs­kosten des Schenkers möglich Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens unentgeltlich erwerben (z.B. durch Erbschaft) und anschließend vermieten, bemessen sich die absetzbaren Abschreibungsbeträge für das Objekt nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Hinweis: Absetzbar ist dann das Abschreibungsvolumen, das der Rechtsvorgänger noch nicht ausgeschöpft hat. Als Abschreibungssatz gilt der Prozentsatz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend wäre, wenn er noch Eigentümer der Immobilie ...