Der Bundesrat hat am 11.7.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse gebilligt. Das der Verlängerung der Mietpreisbremse zugrunde liegende Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 weiterläuft.
Hintergrund: Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Mietpreisbremse gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:
- Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse läuft nun bis zum 31.12.2029 weiter. Ohne die Neuregelung wäre sie zum 31.12.2025 ausgelaufen.
- Bisher konnte ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung ist nun entfallen.
Hinweis: Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren begründet. Wäre die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres ausgelaufen, könnte dies der Gesetzesbegründung zufolge zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt würden.