Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde um fünf Jahre verlängert.
Sie gilt nun für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die maximale Steuerbefreiung beträgt zehn Jahre, längstens bis 31.12.2035.
