Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen. Damit gelten im Jahr 2026 folgende Werte:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf jährlich 69.750 € bzw. 5.812,50 € im Monat erhöht (2025: 66.150 €/5.512,50 €).
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 € bzw. monatlich 6.450 € (2025: 73.800 €/6.150 €).
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres auf 101.400 €/Jahr bzw. 8.450 € im Monat (2025: 96.600 €/8.050 €).
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 118.800 € im Jahr bzw. 9.900 € im Monat (2025) auf 124.800 € im Jahr bzw. 10.400 € im Monat erhöht.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2026 51.944 € (2025: 50.493 €).
