Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen umsatzsteuerfrei?

Heilbehandlungen in der Humanmedizin, die als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder in ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten durchgeführt werden, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das Finanzgericht Köln (FG) hat kürzlich entschieden, dass die Steuerfreiheit nicht für Umsätze aus notärztlichen Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen gilt.  Im Streitfall ging es um einen Arzt, der unter anderem Umsätze aus Bereitschaftsdiensten bei Sportveranstaltungen erzielte. Zu seinen Aufgaben gehörte es, den Veranstaltungsbereich im Vorfeld zu ...