Darf ein Heilpraktiker Eigenblutbehandlungen durchführen?

Obwohl Heilpraktiker keine Ärzte sind, werden sie teilweise wie Ärzte tätig. Das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG) hat entschieden, welche Arten der Eigenblutbehandlung Heilpraktiker durchführen dürfen. Die Heilpraktikerin im Urteilsfall betreibt eine eigene Naturheilpraxis. Die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen der Eigenblutbehandlung hatte sie bei der zuständigen Behörde angezeigt. Die Klägerin praktizierte die Eigenblutbehandlung auf drei verschiedene Arten: Methode 1: Das entnommene Blut wird geschüttelt und ...