Wenn das Finanzamt die Steuererklärung vorzeitig anfordert

Steuererklärungen für das Jahr 2016 waren grundsätzlich bis zum 31.05.2017 beim Finanzamt einzureichen. Steuerlich Beratene dürfen sich bis zum 31.12.2017 Zeit lassen (in Hessen sogar bis zum 28.02.2018). Unabhängig davon dürfen die Finanzämter in allen Bundesländern bestimmte Steuererklärungen vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen anfordern. Davon machen sie etwa Gebrauch, wenn Erklärungen der Vorjahre verspätet eingereicht wurden oder eine hohe Abschlusszahlung zu erwarten ist. Der ...