Berechtigte Honorarkürzungen nach Fachgruppenwechsel

Sofern sachliche Gründe es rechtfertigen, darf dieselbe antragspflichtige psychotherapeutische Leistung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei verschiedenen Arztgruppen unterschiedlich vergütet werden. In einem Fall vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) war dies jedoch strittig. Hier ging es um einen als Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie niedergelassenen Arzt. Mit seiner Klage wandte er sich gegen die Kürzung seines vertragsärztlichen Honorars für die Quartale I/2009 bis I/2010. ...