Beschränkte Verlustverrechnung für Aktienveräußerungsverluste rechtens?

Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eingeführte Änderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Streitfall hatte der Kläger ausschließlich Verluste aus der Veräußerung von Aktien erzielt. Er beantragte, diese ...