Beiträge für den Straßenausbau

Wer Handwerker in seinem Privathaushalt beschäftigt, kann die Lohnkosten mit 20 %, höchstens 1.200 € pro Jahr, von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Ob dieser Steuerbonus auch für öffentliche Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau gilt, lässt der Bund der Steuerzahler derzeit in einer Musterklage vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klären. Die Kläger sind Eheleute, die für die Erneuerung einer Gemeindestraße mehr als 3.000 € an ihre Gemeinde vorauszahlen mussten. Für ...